| GEMAfrei - ein entscheidender Vorteil | FilmMusik GEMAfrei | |||
| Viele Benutzer von Filmmusik wissen nicht, daß sie nicht einfach eine beliebige Musik für die Vertonung ihrer Bilder einsetzen dürfen, sondern daß sie bei Aufführungen außerhalb der eigenen vier Wände oder bei Vervielfältigungen immer die rechtlichen Bedingungen für die Nutzung von Musik beachten müssen. Grundsätzlich wird zwischen Musikwerk (Urheber und Verlag) und Musikaufnahme (Künstler und Schallplattenfirma) unterschieden. Will man ein Musikstück für einen Film verwenden und diesen öffentlich aufführen oder vervielfältigen, so muß die Genehmigung vom zuständigen Verlag (meist vertreten durch die GEMA) und der zuständigen Plattenfirma eingeholt werden. Oft kommen zu den GEMA-Gebühren dann noch weitere Kosten hinzu, und der Aufwand für den Musikbenutzer ist beträchtlich. Beim Highland Musikarchiv ist die Abwicklung wesentlich
einfacher, denn hier liegen alle Rechte in einer Hand und werden mit dem Kauf einer CD/DVD zeitlich
unbegrenzt erworben. Außerdem sind alle CDs/DVDs des Highland Musikarchivs GEMAfrei. Der Kunde muß nach dem Kauf einer Highland Musikarchiv CD/DVD keine weiteren Genehmigungen einholen und es kommen keine zusätzlichen Kosten auf ihn zu. Lediglich die gewerbliche Nutzung, wie z.B. die kommerzielle Vervielfältigung oder die Verwendung als Werbemusik muß direkt bei der Firma Highland Musikarchiv kostenpflichtig beantragt werden. Jeder Kunde erhält ein auf seinen Namen ausgestelltes Freigabedokument (für die private oder gewerbliche
Nutzung), welches die Herkunft der Musik eindeutig belegt und bei Nachfragen der GEMA nur
vorgezeigt werden muß.
Bei der Nutzung der GEMAfreien Musik des Highland Musikarchivs wird grundsätzlich zwischen nicht-gewerblicher (Amateur) und gewerblicher Nutzung (Profi) unterschieden. Die gewerbliche Nutzung ist deutlich teurer und muß gesondert beim Highland Musikarchiv angemeldet werden. Jeder private Kunde kann jederzeit auch für einzelne Titel oder einzelne CDs/DVDs das gewerbliche Nutzungsrecht unter Anrechnung des bereits bezahlten CD-/DVD- Kaufpreises erwerben. Dabei wird die gewerbliche Nutzung zeitlich unbegrenzt eingeräumt, d.h., wer das gewerbliche Nutzungsrecht einmal erworben hat, kann diesen Musiktitel oder die gesamte CD/DVD lebenslang immer wieder gewerblich einsetzen, ohne daß weitere Kosten auf ihn zukommen oder weitere Meldungen abgegeben werden müssen. Ein Freigabedokument zur gewerblichen Nutzung wird dem Kunden zusammen mit der entsprechenden Rechnung zugesandt und gibt hundertprozentige Rechtssicherheit. Die folgende Aufstellung zeigt die Unterscheidungskriterien zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Nutzung. Dabei liegt eine gewerbliche Nutzung bereits vor, wenn nur einer der folgenden Punkte zutrifft: - Grundsätzlich bei der Nutzung der Musik durch
Firmen und juristische Personen, auch
bei interner Verwendung zur Schulung, Dokumentation usw. - Grundsätzlich beim Einsatz in der Werbung, d.h. zur Verkaufsförderung von Produkten, Dienstleistungen u.ä., also immer dann, wenn versucht wird, durch die Verwendung der Musik auf Produkte, Dienstleistungen oder Unternehmen aufmerksam zu machen und ein gewerbliches Ziel dabei verfolgt wird. - Beim Einsatz auf gewerblichen Messen, Ausstellungen, Schauen oder anderen Veranstaltungen, wenn ein gewerbliches Ziel dabei verfolgt wird (z.B. eine DIA-Schau-Tournee). - Bei der Vervielfältigung des Filmes, des Videos usw. von mehr als 30 Kopien. - Bei der Verwendung auf CD-ROM/Multimedia-Produktionen.
- Öffentliche Aufführungen ohne das primäre Ziel,
Gewinn zu erwirtschaften. - Aufführungen in Altersheimen, Clubs, Krankenhäusern oder anderen sozialen Einrichtungen. - Vervielfältigungen für den privaten Gebrauch, für Bekannte, Freunde, Mitwirkende oder Vereinsmitglieder bis zu einer Zahl von ca. 30 Stück. - Alle Projekte mit anderen Filmern (Gruppenarbeiten usw.), wenn der Kunde selbst daran beteiligt ist und keiner der obengenannten Punkte zur gewerblichen Nutzung zutrifft. Ein offenes Wort: Für das Highland Musikarchiv ist grundsätzlich die Ehrlichlichkeit der Kunden eine wichtige Entscheidungshilfe, ob möglicherweise Zwischenlösungen oder gesondert zu erarbeitende Spezialtarife angeboten werden. Eine für beide Seiten faire und der Situation angemessene Lösung wird vom Highland Musikarchiv grundsätzlich angestrebt. Kundenzufriedenheit und individuelle Beratung gehören zu den wichtigsten Firmenzielen. Andererseits muß auch das Highland Musikarchiv darauf achten, daß alle Kunden gleich behandelt werden. Deshalb wird gegen Kunden, die wider besseren Wissens die Musik ungerechtfertigt verwenden genauso vorgegangen, wie die Gema dies bei gemapflichtiger Musik tut - die Rechtssituation ist die gleiche. Es sei besonders darauf hingewiesen, daß im Bereich der gewerblichen Nutzung von Musik die Verwendung GEMAfreier Musik des Highland Musikarchivs sehr viel günstiger ist als die Nutzung vergleichbarer gemapflichtiger Musik. Schallplattenfirmen und GEMA rechnen bei gewerblicher Nutzung nach Sekunden und Minuten ab, die Tarife sind sehr viel teurer und der Genehmigungs- und Abrechnungsvorgang ist um ein vielfaches komplizierter. Mit Musik des Highland Musikarchivs haben Sie alle Vorteile auf Ihrer Seite!
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